Wichtiger Hinweis:
Aus Umweltschutzgründen dürfen Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) nicht über den Hausmüll oder Glascontainer entsorgt werden. Energiesparlampen sind, Aufgrund Ihrer Befüllung, Sondermüll und somit müssen funktionsuntüchtige und zerbrochene Energiesparlampen fachgerecht und strikt vom Hausmüll oder ähnlichem Gewerbemüll, getrennt entsorgt werden.
mehr dazu: http://www.elektrogesetz.de
Aus Umweltschutzgründen dürfen Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) nicht über den Hausmüll oder Glascontainer entsorgt werden. Energiesparlampen sind, Aufgrund Ihrer Befüllung, Sondermüll und somit müssen funktionsuntüchtige und zerbrochene Energiesparlampen fachgerecht und strikt vom Hausmüll oder ähnlichem Gewerbemüll, getrennt entsorgt werden.
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